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Eine neue Verfassung für Europa

Wenn aus der föderalen Europäischen Union ein Bundestaat werden soll, muss dieser Staat eine VERFASSUNG erhalten. Der Versuch eines Europäischen Konvents 2003/2004 scheiterte bereits einmal : es war eine Hinterzimmer-Veranstaltung etablierter EU-Politiker, und der Verfassungstext des Entwurfs wurde anschließend von den Regierungschefs wieder zerpflückt.

Doch inzwischen gibt es einen neuen Entwurf für einen Verfassungsvertrag der Europäischen Union. Dieser Entwurf wurde schon im Jahr 2016 von Intellektuellen mit Unterstützung des Staatspräsidenten der Republik Slowenien (Borut Pahur) unter Federführung von Prof. Dr. Peter Jambrek erarbeitet.  Es wurden 100 schriftliche Kopien angefertigt und an die Regierungen der EU-Mitgliedsländer versandt. Doch allein Österreich unter Kanzler Kurz hat den Entwurf  begrüßt. Andere Regierungen straften ihn durch Nicht-Beachtung. Als "Ljubljana-Initiative" ist der Entwurf im Internet verfügbar. Ein sehr umfänglicher Copyright-Vermerk untersagt jedoch jede Art von Hinweis darauf mittels anderer Webseiten. Auf Anfrage hin hat mir Professor Jambrek nun Ende Juni 2020 vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft freundlicherweise gestattet, seinen Verfassungsentwurf auch durch meine Webseite zugänglich zu machen.
Ohne dem Entwurf in allen Einzelheiten zuzustimmen halte ich den Text für eine gute Grundlage, den die europäischen Bürgerbewegungen diskutieren sollten.
Der Vorsitz im EU-Council geht vom 01.  07. bis zum 31. 12. 2021  übrigens an - Slowenien.

Ein im November 2020 veröffentlichterVorschlag, der auf einen neuen europäischen Verfassungskonvent zielt, kommt von den Abgeordneten der CDU/CSU im Europäischen Parlament. Der politische Einfluss dieser Verfasser verschafft dem Positionspapier "Zur Zukunft Europas" natürlich eine erhebliche Bedeutung. Die Parlamentarier gestatteten mir, dieses Papier vorzustellen, so dass Sie es hier
in deutscher Fassung und als english version abrufen können. In einem Schreiben an den Sprecher der Fraktionsgruppe, Herrn Dr. Daniel Caspary, MdEP,  habe ich das Papier ausführlich kommentiert.


Hallo Deutschland, hallo Europa: hier spricht der Souverän!

Als erster Bürger der Bundesrepublik Deutschland forderte ich am Tag der Deutschen Einheit 2011 von den vier obersten Verfassungsorganen, die Voraussetzungen zu schaffen für die Übertragung  meiner souveränen Rechte auf einen demokratischen und sozialen - heute würde ich ergänzen: und subsidiär organisierten - europäischen Bundesstaat.

Hier ist das entsprechende Schreiben.
Mein Vorschlag an alle Europa-Freunde: Schreiben Sie dies auch!

Die Voraussetzung , deren Schaffung ich hierfür einforderte, ist ein Ausführungsgesetz zu Artikel 146 Grundgesetz. Diese Voraussetzung ergibt sich aus dem sog. Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: hier die Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen.

Weil die Grundsätze dieses Urteils immer wieder von Politikern missachtet werden oder in Unkenntnis unbeachtet bleiben, ist eine integrationsfreundliche deutsche Europapolitik latent zum Scheitern verurteilt.

Am 05. 07. 2020 habe ich beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags die folgende Petition eingereicht:

"Der Deutsche Bundestag möge ein Ausführungsgesetz zu Artikel 146 GG beschließen. Das Gesetz soll bis zum Ende des ordentlichen Ablaufs der 20. Legislaturperiode erlassen werden."
Die Petition erhielt die  Nummer 113311Hier finden Sie den Text der Petition und deren kurze Begründung.

Mit einer Presseinformation wurde die Petition begleitet und  weiter verbreitet.

Mit Schreiben vom 20. 08. 2020 hat der Petitionausschuss die Behandlung der Petition abgelehnt. Die Begründung zur Zurückweisung der Petition erweckt den Eindruck, dass man im Bundestag entweder eine Leseschwäche hat oder selber demokratiefeindliche nationalstaatliche Absichten hegt. In dem Schreiben erfolgt eine Gleichsetzung der europafreundlichen Intention mit rechtsextremenen und "reichbürgerlichen" Positionen.

Mit einem Einspruch am 22. 09. 2020 habe ich diese Unterstellungen zurückgewiesen.
Daraufhin wurde mir eine "Überprüfung" zugesagt. Diese könnte aber, so hieß es, "viele Jahre dauern."

Eine Erklärung für das Verhalten des Petitionsaussschuss findet sich vielleicht in der Aussage von Außenamt-Staatssekretär Michael Roth in einer Online-Veranstaltung am 9.6.2020 über die "Europäische Bürgerkonferenz". Der Europäische Rat hat die Tagesordnung dieser Diskussionsreihe inzwischen dahingehend verengt, dass über den EU-Vertrag an sich nicht diskutiert werden darf. Dazu Michael Roth: "Es bestehen Zögerlichkeiten über Vertragsänderungen zu sprechen, weil es auch rückwärtsgewandte nationale Bestrebungen gibt." Dann also lieber:

Das oben präsentierte Positionspapier der CDU/CSU-Parlamentarier setzt sich hingegen mutig über dieses Denkverbot hinweg. Dafür gibt es an dieser Stelle von mir ein großes LOB!